Liebe Landwirtinnen und Landwirte,

wie Sie sicherlich mitbekommen haben, haben sich zum 01.01.2023 die Dokumentationspflichten von Antibiotikabehandlungen bei Rindern und Schweinen geändert. Der Antibiotikaverbrauch wird nun bei Rindern und Schweinen aller Alters- und Nutzungsgruppen in der HIT-Datenbank erfasst. Im Zusammenhang damit haben sich die Nutzungsarten bei HIT geändert. Die verschiedenen für Sie relevanten Nutzungsarten finden Sie unter folgendem Link: https://www1.hi-tier.de/infoTA.html#Nutzungsart

Bitte beachten Sie die Untergrenzen bei den einzelnen Nutzungsarten. Sollte Ihr durchschnittlicher Bestand innerhalb eines halben Jahres unter dieser Grenze liegen, müssen Sie die entsprechende Tierart als nicht mitteilungspflichtig anlegen.

Beachten Sie bitte die Neuerung, dass eine Eingabe der angewendeten und abgegebenen Antibiotika nur noch durch uns möglich ist. Die Durchführung einer Nullmeldung erfolgt weiterhin durch Sie selbst – außer Sie haben uns dazu beauftragt.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!