Wie sind Ihre Öffnungszeiten der Tierarztpraxis?

Für unsere Kunden sind wir durchgängig 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr erreichbar.

Die Öffnungszeiten der Tierärztlichen Apotheke sind von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr. Gleiches gilt für die Absprache und Vereinbarung von Terminen.

„Normale“ Krankheitsfälle sollten bis 17.30 Uhr angemeldet werden. Ab 18.15 Uhr beginnt unsere Notdiensttätigkeit.


Können Milchproben zur Laboruntersuchung in der Praxis abgeben werden?

Für unsere Kunden können wir Milchproben untersuchen, eine Differenzierung und einen Resistenztest durchführen. Mikroskopische Untersuchungen von Proben sind ebenfalls möglich. Im Zweifelsfall können wir die Proben auch in ein externes Labor zur Abklärung schicken.

Zusätzlich bieten wir neuerdings für 24,50€ einen Schnelltest an, der schon nach 18 Stunden einen Resistenztest und nach 24 Stunden eine Erregerbestimmung ermöglicht.


Wie lange müssen Arzneimittelanwendungsbelege aufbewahrt werden?

Die Arzneimittelanwendungsbelege müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.


Wann sind die Öffnungszeiten der Kleintierpraxis?

Eine regelmäßige, zeitlich festgelegte Sprechstunde bieten wir nicht an. Natürlich behandeln wir aber an allen Tagen alle Krankheiten, nur rufen wir Sie innerhalb Ihrer Zeitvorgaben an, wann Sie zur Behandlung kommen können. So vermeiden wir für Ihr Tier, für Sie und für uns unnötigen Stress.


Welche Kleintiere werden in der Praxis behandelt?

Wir behandeln Hunde, Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen.


Welche Kleintier-Operationen werden durchgeführt?

In unserer Kleintierpraxis werden folgende Operationen durchgeführt:

  • Kastrationen männlicher Tiere.
  • Kastrationen von Katzen, aber nicht von Hündinnen.
  • Verschiedene Weichteiloperationen.
  • Zahnsteinentfernungen und Ziehen kranker Zähne.

Was ist ein Notfall?

Notfälle sind lebensbedrohliche Situationen wie z.B. starke Blutungen, Kreislaufzusammenbrüche und Zustände, bei denen das Leben des Tieres gefährdet ist.

Unsere Praxis ist für Sie im Notfall telefonisch 24 Std. erreichbar.


Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die tierärztliche Leistungserbringung erfolgt auf der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT). Die tierärztlichen Leistungen können zwischen dem einfachen und dreifachen Gebührensatz abgerechnet werden. Außerhalb der regulären Sprechzeiten (z. B. während der Nacht) werden die Gebührensätze verdoppelt bis verdreifacht, je nach Dauer der tierärztlichen Tätigkeit und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden nach den Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet.


Führen Sie im Kleintierbereich Röntgenuntersuchungen durch?

Nein, für Röntgenuntersuchungen überweisen wir Sie zu unserer Partnerpraxis.


Bringen Sie Medikamente zu den Betrieben?

Sollte eine persönliche Abholung in unserer Praxis nicht möglich sein, können die Medikamente in einem vorab definiertem Zeitrahmen in die Betriebe geliefert werden.


Fragen zu Medikationen

Fragen zu Medikationen beantworten Ihnen unsere Tierärzte gerne in einem persönlichen Gespräch. Sollte kein Tierarzt für eine sofortige Klärung verfügbar sein, werden Sie telefonisch zurückgerufen.


Was ist die Hit-Datenbank?

Die Hit-Datenbank wurde im Auftrag aller Bundesländer im Jahr 1999 eingerichtet.

In der Datenbank werden zentral für ganz Deutschland für alle Nutztiere Bestandsveränderungen wie Geburt, Zugang, Abgang, Tod, Schlachtung u. s. w. gemeldet und Tier-, Bestands- u. Gesundheitsdaten angezeigt und gespeichert. Seit dem 01.07.2014 wird auf dieser Plattform die staatliche Antibiotika Datenbank für die Nutztiere zur Reduktion des Antibiotika Einsatzes in der Landwirtschaft geführt. Ein vergleichbares Instrument in der Humanmedizin existiert nicht.


Was ist die QS-Datenbank?

Die Abkürzung QS steht für Qualitätssicherung vom Landwirt bis zur Ladentheke. QS ist ein Prüfsystem zur Kontrolle der Lebenssicherheit im Sinne des Verbraucherschutzes. Nähere Informationen gibt es im Internet unter https://www.q-s.de.

Die QS-Datenbank enthält Daten aus den Audits sowie den Futtermittel- und Rückstandsmonitorings der teilnehmenden, landwirtschaftlichen Systeme. Daneben gibt es noch die Salmonellen- und die Antibiotikadatenbank.

Alle schweinehaltenden QS-Betriebe sind verpflichtet, am nicht-staatlichen Antibiotikamonitoring von QS teilzunehmen.

In Kooperation mit dem Tierarzt werden alle Antibiotikagaben individuell erfasst (VVVO-Nummer) und ausgewertet.